Erleichterte Anwendung bei der Rechtsdurchsetzung für Fahrzeuge mit G2V1-Tachographen
Nach Informationen von CORTE hat sich der EU-Straßenverkehrsausschuss auf die Regelung geeinigt, dass Transportunternehmen neue Fahrzeuge mit G2V1-Fahrtenschreibern kaufen können, die bis spätestens 31.12.2023 zugelassen werden, die darin eingebauten Geräte aber bis spätestens 18.08.2025 durch G2V2-Tachographen ersetzen müssen.