Wird die zusätzliche CO2-Emission zum Änderungsgrund im Mobilitätspaket?
Sogar 3,3 Mio. Tonnen CO2, 704 Tonnen Stickstoffmonoxid und 251 Tonnen Staub jährlich – das ist die Bilanz zweier Beschränkungen: der obligatorischen Rückkehr der LKW-Fahrer/innen zu ihrer Niederlassung und der Kabotageeinschränkung, welche sich aus dem Mobilitätspaket ergeben, die aber im Februar des kommenden Jahres in Kraft treten sollen.