11 Mrz 2021

Wird die zusätzliche CO2-Emission zum Änderungsgrund im Mobilitätspaket?

Sogar 3,3 Mio. Tonnen CO2, 704 Tonnen Stickstoffmonoxid und 251 Tonnen Staub jährlich – das ist die Bilanz zweier Beschränkungen: der obligatorischen Rückkehr der LKW-Fahrer/innen zu ihrer Niederlassung und der Kabotageeinschränkung, welche sich aus dem Mobilitätspaket ergeben, die aber im Februar des kommenden Jahres in Kraft treten sollen.

Die Angaben stammen aus den veröffentlichten Ergebnissen einer Untersuchung, die die Europäische Kommission beauftragte, um vermutliche Folgen der oben erwähnten Änderungen zu bewerten.

 

Am 19. Februar lfd.J. legte die Europäische Kommission einen Bericht vor, der zeigt, die Rückkehrpflicht des Fahrzeugs zu einer der Betriebsniederlassungen im Staat des Frachtführers spätestens alle acht Wochen nach Verlassen dieses Staates trage im Jahr 2023 zu einem 4,6-prozentigen Emissionsanstieg von Kohlendioxid im Straßenverkehr bei.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass bereits im Laufe der Verhandlungen über das Mobilitätspaket, äußerte die Europäische Kommission ihre Befürchtung, die herangezogenen zwei Aspekte der Änderungen bei den geltenden Transportregelungen in der Europäischen Union würden die Voraussetzungen der Europäischen Ordnung beeinträchtigen. Trotzdem wurden die beiden Bestimmungen vor Annahme des Pakets keiner Einflussbewertung unterzogen, deshalb verpflichtete sich die Europäische Kommission, eine genaue Bewertung des voraussichtlichen Einflusses auf Klima, Umwelt und einheitlichen Markt durchzuführen. Die abgeschlossenen Untersuchungen wurden von unabhängigen Beratern durchgeführt und allen betroffenen Parteien – den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Verfügung gestellt.

 

Die Ergebnisse sind eindeutig und zeigen darauf hin, dass die Ruckkehrpflicht für LKWs sowie die Kabotageeinschränkung einen Emissionsanstieg von CO2 im Straßenverkehr bewirken und im Widerspruch zu Bemühungen der Europäischen Grünen Ordnung stehen. Eine Analyse der Vorschrift über die obligatorische Rückkehr der Fahrzeuge im dargestellten Szenario zeigt, dass sie übermäßige Fahrten verursachen kann, die sogar 2,9 Mio. Tonnen zusätzlicher CO2-Emission im Jahr 2023 zur Folge haben können. Zugleich wird in der auf der Kabotageeinschränkung konzentrierten Untersuchung geschätzt, dass die eingeführte Vorschrift zu zusätzlichen 397 000 Tonnen der CO2-Emission und zur möglichen langfristigen Beeinträchtigung des Intermodal- und Eisenbahngüterverkehrs führen kann.

 

Zum Vergleich, wenn die Ergebnisse der beiden Untersuchungen in Betracht gezogen werden, könnten also die beiden Bestimmungen bis zu 3,3 Tonnen zusätzlicher CO2-Emission jährlich verursachen, was mit dem Jahreswert der gesamten Emission im Transport in Estland vergleichbar ist.

 

In Anlehnung an die Daten und Untersuchungsergebnisse beabsichtigt die Europäische Kommission, mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und allen interessierten Parteien über mögliche weitere Maßnahmen unter Berücksichtigung der Zielausführung der Grünen Ordnung, der regelmäßigen Funktion des einheitlichen Marktes sowie des Bedürfnisses der Sicherstellung hoher gesellschaftlicher Standards und des Wohlstands der Fahrer zu diskutieren.

 

Im Laufe unserer Schulungen und Webinare teilten wir mit, dass die o.g. Folgenbewertung gerade durchgeführt wird, und regten dazu an, an einer Umfrage teilzunehmen. Unsere Experten werden weiterhin die Entwicklung der Situation verfolgen und mitteilen, ob die zusätzliche CO2-Emission zum Änderungsgrund im Mobilitätspaket wird, dessen weitere Bestimmungen im Februar des kommenden Jahres in Kraft treten sollen.

 

Berichte der EK:

https://ec.europa.eu/transport/modes/road/news/2021-02-mobility-package-i-studies_en

https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/131db520-72ab-11eb-9ac9-01aa75ed71a1

https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/72659808-7ec1-11ea-aea8-01aa75ed71a1

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