06 Jun 2023

Übergangsfahrtenschreiber nach Zeitplan

Dieses Jahr sollen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (G2V2) ausgestattet werden.

Besonders wichtig ist, dass der Prozess der Ersetzung der Geräte nicht verzögert wird, trotz der Verzögerung bei der Vorbereitung der OSNMA genannten Technologie zur Authentifizierung von Ortungssignalen, die in den neuesten Fahrtenschreibern verwendet werden sollte.

 

Nach einer kurzen Phase der Ungewissheit auf dem Markt ist die Situation nun völlig klar – der Gesetzgeber plant keine Änderung der Einführungstermine für die neuen Fahrtenschreiber, die nach einem zuvor vereinbarten Zeitplan installiert werden.

In der ersten Phase (verpflichtend ab dem 21.08.2023) wird ein so genannter „Übergangsfahrtenschreiber“ mit allen für den neuen intelligenten Fahrtenschreiber G2V2 erforderlichen Funktionen ausgestattet, mit Ausnahme der Standortauthentifizierung mittels der OSNMA-Technologie.

 

Eine Verordnung, die die notwendigen Änderungen vornimmt

 

Zu diesem Zweck wurde die Verordnung (EU) 2023/980 veröffentlicht, die die notwendigen Änderungen an der Verordnung (EU) 2016/799 einführt, in der die Anforderungen an den Entwurf und die Funktionsweise von Fahrtenschreibern beschrieben werden, damit deren Hersteller eine Genehmigung für neue Geräte erhalten können. Zu diesem Zweck wurden in der technischen Vorschrift überall die Abschnitte gestrichen, die sich auf die Lokalisierung der Authentifizierungsanforderungen für diesen Punkt beziehen. Ferner gibt es eine Bestimmung zur Unterscheidung zwischen dem Übergangs- und dem Zielfahrtenschreiber. Zusätzlich deutet alles darauf hin, dass, sobald OSNMA einsatzbereit ist, die Fahrtenschreiber der Übergangsphase die Möglichkeit haben werden, ihre Software mit dieser Funktion zu aktualisieren.

Mit der neuen Verordnung (EU) 2023/980 wird auch ein Zeitrahmen eingeführt, zu dem sogenannte „Übergangsfahrtenschreiber“ eingebaut werden können. Praktisch bedeutet dies, dass bis mindestens Ende Mai 2024 Übergangsfahrtenschreiber (ohne Standortauthentifizierung) eingebaut sein werden. Möglicherweise wird das Enddatum verlängert, wenn die Technologie zur Authentifizierung von Ortssignalen nicht rechtzeitig vorbereitet wird.

 

Wer ist von den Änderungen betroffen?

 

Die Einführung der vorgenannten Änderungen der Vorschriften für den Einsatz und die Anwendung von Fahrtenschreibern hat keine direkten Auswirkungen auf die Verkehrsunternehmen. Für die Spediteure werden die Fahrtenschreiber nach einem zuvor veröffentlichten Zeitplan eingebaut und ausgetauscht, und das Fehlen einer Funktion wie der Standortauthentifizierung wird nicht spürbar sein. Besonders wichtig ist, dass eine Aktualisierung der Fahrtenschreiber in Zukunft möglich sein wird, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die genannten Änderungen betreffen vor allem die Hersteller von Fahrtenschreibern, die auf diese Verordnungen gewartet haben, um mit dem Zulassungsverfahren für die neuen Geräte beginnen zu können, und die Werkstätten, die die zusätzlichen Termine für den Einbau der so genannten Übergangsfahrtenschreiber beachten müssen.

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