16 Okt 2023

Erleichterte Anwendung bei der Rechtsdurchsetzung für Fahrzeuge mit G2V1-Tachographen

Nach Informationen von CORTE hat sich der EU-Straßenverkehrsausschuss auf die Regelung geeinigt, dass Transportunternehmen neue Fahrzeuge mit G2V1-Fahrtenschreibern kaufen können, die bis spätestens 31.12.2023 zugelassen werden, die darin eingebauten Geräte aber bis spätestens 18.08.2025 durch G2V2-Tachographen ersetzen müssen.

 

Wie bereits erwähnt, müssen neu zugelassene Fahrzeuge ab dem 21. August 2023 mit dem intelligenten Tachographen Version 2 (G2V2) ausgestattet sein. Aufgrund neuer Informationen über den Mangel an neuen Fahrtenschreibern auf dem Markt, der die Zulassung gekaufter Fahrzeuge unmöglich macht, haben viele Länder beschlossen, Übergangsmaßnahmen einzuführen, um die Durchsetzung der Vorschriften für Fahrzeuge, die mit dem Tachografen G2V2 ausgestattet sein sollten, zu erleichtern. Leider sind die von den einzelnen Ländern ergriffenen Maßnahmen in Bezug auf den Umfang und den Zeitpunkt unterschiedlich.

 

Wann sollen Tachografen der Klasse G2V1 in Fahrzeugen, die bis Ende 2023 gekauft werden, ersetzt werden?

Aufgrund des herrschenden Chaos hat die Europäische Kommission mit Unterstützung der Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses Maßnahmen zur Harmonisierung der Durchsetzungspraktiken ergriffen, indem sie den Durchsetzungsbehörden Leitlinien an die Hand gibt und die Länder zu folgenden Maßnahmen auffordert:

  • Erleichterung von administrativen Sanktionen (Durchsetzungstoleranz) für Fahrzeuge, sowohl inländische als auch grenzüberschreitende, die nach dem 21. August zugelassen wurden und mit G2V2 ausgestattet sein sollten;
  • keine Sanktionen für Transportunternehmen und größere Toleranz bis zum 31. Dezember 2023;

Gleichzeitig wurde betont, dass der Austausch von G2V1-Tachographen in Fahrzeugen, die bis zum 31. Dezember 2023 gekauft wurden, spätestens bis zum 18.08.2025 durch G2V2-Tachographen erfolgen muss.

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