Die gemeinsame Klassifizierung der Schwere von Verstößen im Straßenverkehr ist ein weiterer wichtiger Schritt zur einheitlichen und vor allem effektiven Durchsetzung des internationalen Rechts in der Europäischen Union.
Sie stellt einen gemeinsamen Bezugspunkt für die Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer nationalen Kontroll- und Sanktionssysteme, bei der Verbesserung der administrativen Zusammenarbeit und der Gewährleistung der Gleichbehandlung von Fahrern und Unternehmern dar.
Damit erlegt Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 den Mitgliedstaaten die Pflicht auf, die Kommission über nationale Vorschriften für Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen der genannten Verordnung und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 zu informieren. Es ist zu beachten, dass die nationalen Sanktionsregelungen nach der Verabschiedung einer aktualisierten Einstufung der Schwere des Verstoßes unter Berücksichtigung der durch das Mobilitätspaket 1 eingeführten neuen Bestimmungen möglicherweise angepasst werden müssen.
Die Europäische Union hat Auszüge aus den Tarifen auf ihrer offiziellen Website veröffentlicht:
Zu diesem Zeitpunkt fehlen noch Informationen aus 5 Mitgliedsstaaten: Belgien, Irland, Italien, Malta und Rumänien.
Die aktuellen Tarife sind nur in englischer Sprache verfügbar, sollen aber gemäß Verordnung 561 sollen sie in allen EU-Sprachen zur Verfügung gestellt werden. Die Tarife sind standardisiert und ähnlich der Tabelle in der Verordnung 2016/403:
Es ist erwähnenswert, dass einige Länder direkte Links zu den Rechtsakten (Tarifen) des Landes bereitgestellt haben. Die Tabellen enthalten jedoch nicht alle Strafen, z. B. solche im Zusammenhang mit Ruhezeiten von 45 Stunden in der Fahrzeugkabine, nach denen die Transportunternehmen häufig fragen. Sie enthalten jedoch Informationen über andere mögliche Konsequenzen, nicht nur finanzieller Art. Interessant ist auch die Tatsache, dass die meisten Länder noch keine Sanktionen für neue Verstöße in ihr Rechtssystem aufgenommen haben, wie z. B. die Frage der Organisation der Rückkehr eines Fahrers aller 4 Wochen in sein Heimatland.
Über alle Änderungen werden wir Sie laufend informieren.
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