02 Nov 2017

CORTE meldet Bemerkungen zum Straßenpaket

Während der letzten Beratungen, die im Oktober l.J. stattfanden, debattierte die Vereinigung CORTE u.a. über die endgültige Form der EU-Änderungen im Straßenverkehrsbereich, die allgemein unter der Bezeichnung Straßenpaket bekannt sind.

 

Im Oktober fand ein nächster CORTE-Treffen (Confederation of Organisations in Road Transport Enforcement) statt, dessen leitendes Motiv die geplanten Rechtsregelungen im Bereich Straßenpaket waren. Vertreter von CORTE  legten ihre Bemerkungen zu dem am 31. Mai l.J. bekannt gegebenen Dokument dar. Die Änderungsvorschläge sind ein Arbeitsergebnis der im Rahmen von Calculation Rules Working Group tätigen Experten.Beim Treffen erarbeiteten die CORTE-Mitglieder mehr als 20 Änderungen, die eine Vereinheitlichung der geplanten Vorschriftsänderungen bezwecken.

 

Das CORTE-Treffen im Oktober war eine Zusammenfassung von Handlungen der Calculation Rules Working Group. Das Team befasste sich seit Juni mit einer detaillierten Analyse des Straßenpakets. Die Arbeit erlaubte uns, mehr als 20 Änderungsvorschläge vorzubereiten, die einen realen Einfluss auf die endgültige Form des EU-Dokuments haben und im Endeffekt polnische  und internationale Transportunternehmer unterstützen können. Wir hoffen auf Annahme unserer Bemerkungen durch Vertreter der Mitgliedsstaaten – meint Frau Małgorzata Stocerz, INELO-Expertin, die im CORTE-Vorstand sitzt.

 

Das wichtigste, was zum Gegenstand der CORTE-Bemerkungen wurde, ist vor allem der Empfang von Wochenruhezeiten. Die geplanten Änderungen setzen einen obligatorischen Empfang von mindestens zwei regulären und zwei verkürzten Wochenruhezeiten in einem Zeitraum von vier Wochen voraus.  Die CORTE-Mitglieder bemerkten jedoch, dass eine solche Regelung Unklarheiten bei Überprüfung der Lenkzeitkontrolle des Fahrers verursachen kann. Eine andere Frage, die ernsthafte praktische Probleme bewirken kann, sind Unklarheiten im Bereich Berichterstattung von Grenzüberschreitungen:

 

Jetzt können alle Dienste bei einer Straßenkontrolle Daten aus den letzten 28 Tagen der Lenkzeit des Fahrers überprüfen. Im Zusammenhang damit kamen wir im Rahmen der Calculation Rules Working Group zum Schluss, dass die Einführung des EK-Vorschlags hinsichtlich des Empfangs von Wochenruhezeiten innerhalb von vier und nicht von zwei Wochen verursachen kann, dass diese bei der Kontrolle gar nicht überprüft werden. Eine weitere wesentliche Herausforderung des Straßenpakets ist auch die Unklarheit der Vorschriften zur Berichterstattung von Grenzüberschreitungen. Die Notwendigkeit solche Daten von Hand einzugeben, kann Schwierigkeiten im Erhalt der Flüssigkeit des Verkehrs hervorrufen. Aus diesem Grund wurden Änderungen vorgeschlagen, die bezwecken, die Arbeit des Fahrers zu erleichtern und den Registrierprozess des Landes zu beschleunigen. Es wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Fahrerkarte eine beschränkte Kapazität hat und es notwendig ist, den Fahrer zu informieren, falls die Grenzüberschreitung automatisch nicht registriert wird. Eine Reihe gemeldeter Bemerkungen weist auf das Bedürfnis hin, genauer und eindeutiger die Vorschriften zu formulieren, weil die Praxis zeigt, dass dort, wo Probleme mit Klarheit der Vorschriften (sowohl für Unternehmer selbst, als auch für Kontrolldienste) auftreten, leichter nachteilige Auslegungen und unnötige Strafen für Transportfirmen vorkommen. – fasst Frau Małgorzata Stocerz zusammen.

 

Alle während der Beratungen formulierten Bemerkungen werden unverzüglich an die Europäische Kommission übermittelt. Die Verhandlungen über den endgültigen Inhalt des Straßenpakets sollen bis Juni 2018 abgeschlossen werden.

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