Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien veröffentlicht, wonach die Verpflichtung für Anhänger, alle acht Wochen zur Station zurückzukehren, aufgehoben wird. Dies ist die Folge von Protesten gegen frühere EG-Auslegungen, die den Anwendungsbereich der Fahrzeuge, die der Rückkehrpflicht unterliegen, zu sehr ausgeweitet hatten.
Gemäß dem Mobilitätspaket mussten bisher nicht nur die Fahrzeuge, sondern auch die Sattelauflieger und Anhänger, die den Spediteuren zur Verfügung standen, alle acht Wochen zurückgebracht werden.
Gegen die Erweiterung der Auslegung dieser Bestimmung auf Anhänger haben mehrere Länder (z.B. die Niederlande oder Dänemark) sowie der Arbeitgeberverband TLP, in dem Inelo Mitglied ist, Einspruch erhoben. Die Unzufriedenheit war so stark, dass die Europäische Kommission in der vergangenen Woche überarbeitete Leitlinien veröffentlichte, in denen die Verpflichtung zur Rückführung von Anhängern gestrichen wurde.
Aktuell gilt das Mobilitätspaket für motorisierte Fahrzeuge und motorisierte Fahrzeugkombinationen, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden, den Niederlassungsmitgliedstaat verlassen und den Güterkraftverkehrsunternehmen im Sinne von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Verfügung stehen.
Die Leitlinien sind unter folgender Adresse verfügbar: https://transport.ec.europa.eu/transport-modes/road/mobility-package-i/market-rules/rule-return-vehicle-applicable-21-february-2022_en
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