04 Aug 2020

Das im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Mobilitätspaket – Wir kennen genaue Gültigkeitsdaten der neuen Vorschriften

 

Heute, am 31. Juli lfd.J. wurden offiziell die neuen Vorschriften des Mobilitätspakets veröffentlicht, was bedeutet, dass bereits in 20 Tagen die geänderten Regeln über Lenk- und Ruhezeiten in Kraft treten!

 

Wir kennen auch die Nummern der neuen Vorschriften:

 

  • EU-Verordnung 2020/1054, die die Verordnungen 561/2006 (Lenk- und Ruhezeiten) und 165/2014 (Tachografen) ändert. Die meisten der neuen Regeln gelten bereits ab dem 20. August 2020. Besonders bemerkenswert ist die obligatorische Rückkehr des Fahrers zu seinem Stützpunkt maximal alle 4 Wochen sowie die neuen Regeln der Wochenruhezeiten.
  • EU-Verordnung 2020/1055, die die Verordnungen 1071 und 1072/2009 (Marktzugang) ändert. In diesem Fall gilt der überwiegende Teil der Regeln ab Februar 2022. Besonders bemerkenswert ist die obligatorische Rückkehr des Fahrzeugs zu seinem Stützpunkt alle 8 Wochen sowie das 4-Tage-Kabotageverbot mit demselben Fahrzeug in demselben Land.
  • UE-Richtlinie 2020/1057, die die Entsenderegeln der Fahrer ändert. Die meisten Regeln gelten ebenfalls ab Februar 2022. Besonders bemerkenswert ist in diesem Fall die Bestimmung, welche Transporte dem Entsenden unterliegen, die Notwendigkeit vollständige Tarifverträge einzusetzen sowie die Fragen, wann die Auslösen und Pauschalen auf den Mindestlohn unmöglich angerechnet werden.

 

Der vollständige Text der neuen Rechtsakte befindet sich im EU-Amtsblatt:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2020:249:FULL&from=PL

 

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