16 Dez 2020

Offizielle Erläuterungen der EK zum Mobilitätspaket

Die Europäische Kommission veröffentlichte in Frage-Antwort-Form offizielle Erläuterungen zum Mobilitätspaket, die den Spediteuren, Fahrern und Kontrolldiensten bei ordnungsgemäßer Anwendung der neuen Vorschriften helfen sollen.

 

Kommentare beziehen sich vor allem auf neue Bestimmungen des Mobilitätspakets 1, das seit dem 20. August 2020 gilt, unter besonderer Berücksichtigung:

  • pflichtmäßiger Organisation der Rückfahrt des Fahrers zum Wohnort bzw. zum Sitz der Firma,
  • des Verbots, die regelmäßigen Wochenruhezeiten im Führerhaus zu verbringen;
  • der Unterbrechung der regelmäßigen Wochenruhezeit auf der Fähre;
  • des Kostenersatzes zweier regelmäßigen Wochenruhezeiten nacheinander;
  • der Lenkzeitverlängerung bei der Rückfahrt zum Stützpunkt bzw. nach Hause;
  • der Aufzeichnungspflicht von Grenzüberschreitungen.

 

Die bearbeiteten Fragen, weil sie nicht alle Zweifel bei der Anwendung der neuen Vorschriften erschöpfend erörtern, sollen noch ergänzt werden.

Den Originaltext der Fragen und Antworten finden Sie unter: europa.eu >>>

 

 

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