08 Jun 2018

Mobilitätspaket und intelligente Tachografen – CORTE meldet Bemerkungen

Die internationale Konföderation The Confederation of Organisations in Road Transport Enforcement (CORTE) beriet zum wiederholten Mal in Brüssel.

Das zweitätige Treffen wurde den sog. intelligenten Tachografen, die ab Juni 2019 in allen neuen LKWs eingebaut werden sollen, sowie den Vorschlägen zum Mobilitätspaket gewidmet.

 

CORTE ist eine der bekanntesten internationalen Transportplattformen, die 2004 aus einer Initiative von Vertretern ausübender Gewalten einiger EU-Länder entstand. Ihr Hauptziel ist es, die Menschen und Organisationen aus Europa und außerhalb Europas zusammenzuschließen, die für Straßentransport, Straßenverkehrssicherheit und -schutz verantwortlich sind. Bei dem neulichen Treffen der CORTE, die Ende Mai stattfand, wurde besondere Aufmerksamkeit den Vorschriften über die sog. intelligenten Tachografen geschenkt. Die Vertreter der  Konföderation betonen, dass die LKW-Hersteller mindestens 6 Monate für die Einführung der neuen Technologien brauchen. Deshalb ist es äußerst wichtig, die Vorbereitungsarbeiten des neuen Sicherungssystems, der Datenstruktur und der neuen Tachografenkarten schnell zu beenden.

 

Die Hersteller von Tachografen und LKWs haben immer weniger Zeit, sich den neuen Vorschriften anzupassen. Gleichzeitig kommen immer wieder neue Änderungsvorschläge hinzu. Wegen hoher Komplexität des Systems würde aber die Einführung irgendwelcher Abänderungen in beträchtlichem Maße die Einführung der neuen Tachografen zum festgelegten Termin gefährden. Eine Verzögerung in irgendeinem der Bereiche kann eine Terminverschiebung der Montagebereitschaft der Tachografen nach sich ziehen – meint der Hauptexperte Herr Piotr Żółty, der die Firma INELO in der Organisation CORTE vertritt.

 

Weitere Bemerkungen zum Mobilitätspaket

 

Während des Treffens besprachen die Teilnehmer auch weitere Änderungsvorschläge, die im Rahmen der im Europäischen Parlament stattfindenden Arbeiten am Mobilitätspaket gemeldet wurden. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Montagepflicht von Tachografen in Bussen und Fahrzeugen von mehr als 2,4 Tonnen sowie vorgeschlagenen Regelungen zu Ruhezeiten von Fahrern gewidmet.

 

Eine der wichtigsten Änderungen, die im Laufe von Verhandlungen erschien, ist die Montagepflicht von Tachografen in Fahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen, also in den populären Bussen. Diese Anforderung sollte lediglich für die im internationalen Transport verkehrenden Busse gelten, deren Gewicht 2,4 Tonnen überschreitet. Es kam auch die Idee, von der Montagepflicht der Tachografen die Fahrzeuge von mehr als 44 Tonnen zu befreien, die hauptsächlich  beim Straßen- und Transportinfrastrukturbau benutzt werden – fügt Herr Piotr Żółty hinzu.

 

Die Teilnehmer berührten auch das Problem lückenhafter Regelungen zu Ruhezeiten von Fahren. Die CORTE-Mitglieder machten aufmerksam auf die vorgeschlagenen unterschiedlichen Grundsätze für Fahrer bei Wochenruhezeiten im Güter- und im Personentransport. Zurzeit muss die Wochenruhezeit im Verhältnis: mindestens eine regelmäßige und eine verkürzte Ruhezeit binnen zwei Wochen abgeleistet werden. Im Mobilitätspaket wurde vorgeschlagen, dass die Ruhezeiten im Model: mindestens zwei regelmäßige und zwei verkürzte Ruhezeiten binnen vier Wochen abgeleistet werden könnten, was die Flexibilität der Lenkzeit von Fahrern erhöhen würde. im Laufe der Verhandlungen im Europäischen  Parlament wurde jedoch beantragt, dass die neue Weise lediglich auf die Güterbeförderung und die bisherige auf die Lenkzeitabrechnung bei der Personenbeförderung angewendet wird.

 

Wir machten auf die Tatsache aufmerksam, dass solche Weise der Lenkzeitabrechnung ernsthafte Probleme mit der Lenkzeitkontrolle verursacht. Der Fahrer kann doch abwechselnd sowohl Güter als auch Personen befördern. In solchem Fall wird es sehr schwer zu bestimmen, nach welchen Grundsätzen seine Lenkzeit abzurechen ist  erklärt Herr Piotr Żółty.

 

Im Laufe des CORTE-Treffens wurden die meisten während der Verhandlungen registrierten Vorschläge besprochen. Von Bedeutung ist die Tatsache, dass viele von ihnen aus eigener Initiative europäischer  Transportfirmenvereine erscheinen.

 

Jetzt werden die Ruhezeiten im Model: 45 Minuten oder 15 Minuten plus 30 spätestens nach 4,5 Lenkstunden abgeleistet. Optiert wurde dafür, dass die Ruhezeit in 3 15-minütige Zeiträume geteilt werden könnte, wobei binnen zwei ersten Lenkstunden keine Ruhezeit berücksichtigt wird. Vorgeschlagen wurde auch, dass die regelmäßige Wochenruhezeit mit einer Fährüberfahrt unterbrochen werden könnte, falls ihre Dauer ununterbrochen mindestens 24 Stunden beträgt. Dies ist wichtig für die Fahrer, die sehr lange Seereisen machen und auf Fähren mehr als ein Tag verbringen. Die Endversion des Mobilitätspakets wird immer noch bei Treffen des Parlaments verhandelt. Parallele Arbeiten daran dauern auch bei Treffen des Rates. Ein Dokument mit der Zusammenfassung der durch die CORTE ausgearbeiteten Bemerkungen wird dem Europäischen Parlament noch im Juni überwiesen – fügt Herr Piotr Żółty hinzu.

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