21 Feb 2020

Mobilitätspaket – ein weiterer Schritt hinter uns, wir kennen die geplanten Termine

Am 20.02.2020 fand ein weiteres Treffen statt, bei dem der EU-Rat die politische  Vereinbarung übers Mobilitätspaket bestätigte, das im Laufe der Trilog-Verhandlungen angenommen wurde.

 

Es ist die Zeit für die erste Lesung im EU-Rat

Nach Annahme der Vereinbarung kommt jetzt die Zeit für die erste Lesung im EU-Rat, die wahrscheinlich lediglich eine Formalität ist. Was interessant ist, obwohl die erste Lesung noch nicht stattfand, wurde bereits ein Termin der letzten Abstimmung übers Mobilitätspaket im Europäischen Parlament festgesetzt, der im TRAN-Zeitplan für Juni dieses Jahres vorgesehen wurde.

 

Was bedeutet das?

Falls das EP das Mobilitätspaket endgültig annimmt treten die ersten Änderungen der Verordnung 561/2006 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung also an der Wende vom Juni zum Juli in Kraft. Aus Sicht der Transportfirma scheinen pflichtmäßige Heimkehr des Fahrers alle 4 Wochen sowie neue Bedingungen zum Nehmen der zwei aufeinander folgenden verkürzten Wochenruhezeiten von größter Bedeutung zu sein. Für die sonstigen Änderungen ist die Vorbereitungszeit länger und zwar mindestens 18 Monate nach Veröffentlichung der  Vorschriften.

 

Kann das Mobilitätspaket blockiert werden?

Obwohl es unmöglich scheint, ist das Blockieren des Pakets wahrscheinlich. Die höchste Entschlossenheit zeigen dabei die mittel- und osteuropäischen Staaten, für die diese Vorschriften ungünstig sind. Sie agieren auf verschiedenen Ebenen: von Versuchen die Euro-Abgeordneten zu überreden, über Anmeldungen offizieller Vorbehalte, bis auf Klagen vor dem EuGH. Die meisten Zweifel wecken Bestimmungen über den Marktzugang, also die pflichtmäßige Rückkehr des Fahrzeugs zum Firmenstützpunkt (im Land des Firmensitzes) alle 8 Wochen sowie ein 4-tägiger Kabotagenverbot im selben Land und mit demselben Fahrzeug. Als eins der Argumente gegen die Bestimmungen wird vorgebracht, es sei keine Folgenbewertung der erhöhten Menge von Leerfahrten durchgeführt worden, die die Umwelt beeinträchtigen könnten, was ja mit der EU-Politik und dem sog. Green Deal nicht übereinstimme. Die EK stellte offiziell fest, die Paketvorschriften könnten trotz der Vorbehalte angenommen werden, und innerhalb von 18 Monaten vor ihrem Inkrafttreten werde eine Bewertung ihrer Beeinträchtigung für die Umwelt durchgeführt werden, die gegebenenfalls die Einführung zusätzlicher Änderungen bewirke.

Auf den weiteren Ablauf der Ereignisse müssen wir also warten. Wir werden Sie über alle Änderungen informierten.

 

Das voraussichtliche weitere Legislativverfahren des Mobilitätspakets

https://www.europarl.europa.eu/infographic/legislative-procedure/index_en.html#step1

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