07 Mai 2019

EUROPAABGEORDNETE FÜR FAHRTENSCHREIBER IN BUSSEN

Noch ist das Echo des angenommenen Mobilitätspakets nicht verstummt, das wichtige Änderungen für Spediteure einführt, da erscheint am Horizont bereits die nächste Revolution auf dem Transportsektor.

Die Europaabgeordneten beschäftigten sich nicht nur mit dem Schwertransport, sondern auch mit den Vorschriften über den Transport mit einem Gewicht unter 3,5 Tonnen.

 

Das EU-Parlament beschloss, sich der Verordnung 561/2006 anzunehmen, dank welcher die Regelungen in Bezug auf Lenkzeiten, Ruhezeiten und Pausen, deren Einhaltung bisher nur bei Transporten mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) > 3,5 Tonnen gefordert war, auch auf im internationalen Transport genutzte Fahrzeuge mit einer zGM > 2,4 Tonnen angewendet werden. Dies soll ein weiterer Schritt zur Harmonisierung der Vorschriften auf dem Markt des Straßentransports sein. Die Arbeiten an den erwähnten Änderungen dauern bereits eine gewisse Zeit an und wurden u.a. auf der internationalen Konferenz diskutiert die von der Confederation of Organisations in Road Transport Enforcement (CORTE) organisiert wurde, wo die größte Aufmerksamkeit der neuen Pflicht, in Bussen und Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,4 Tonnen Fahrtenschreiber zu installieren, sowie den Regelungen auf die Nutzung der Ruhezeiten durch die Fahrer gewidmet wurde. Sowohl die Änderungen der EU-Verordnung vom 10. Januar 2019, die bereits in der Verordnung 165/2014 genannt wurden, wie auch die neuesten Vorschläge zur Novelle der Verordnung 1072/2009 im Bereich der Ausführung des Berufs eines Spediteurs waren ein Signal der Veränderungen, die dazu führen sollen, dass in Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen Arbeitszeitregistratoren eingeführt werden.

 

Nach den vom EU-Parlament akzeptierten Änderungen muss in jedem Fahrzeug, dessen zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger oder Auflieger 2,4 Tonnen überschreitet und das im internationalen Güterverkehr zum Einsatz kommt, ein digitaler Fahrtenschreiber installiert werden. Zusätzlich muss jeder Fahrer eine namentliche Fahrerkarte besitzen, auf welcher alle seine Aktivitäten gespeichert werden, wie etwa die Führung von Fahrzeugen, andere Arbeiten, Verfügbarkeiten und Haltezeiten.

 

Die Regelungen über die Pflicht zur Installation von Fahrtenschreibern wurden formell angenommen. Wenn der Rat der Europäischen Union das Mobilitätspaket annimmt, dann wird der Tacho in den Bussen zu einer Revolution im internationalen Straßentransport mit sogenannten „kleinen Fahrzeugen“. Unabhängig davon müssen die polnischen Busfahrer bereits heute auf dem Weg nach Westen daran denken, dass in vielen europäischen Staaten die Arbeitszeitvorschriften für Fahrer bedeutend restriktiver sind und bedingungslos umgesetzt werden, darunter selbstverständlich auch bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 3,5 Tonnen. Beispielsweise sind in Frankreich gemäß der vor kurzem eingeführten Aktualisierung der Richtlinien in der Vorschriften über die Arbeitszeiten alle Fahrer (darunter ausländische) dazu verpflichtet, ihre Lenk- und Ruhezeiten in einem Kontrollbuch (Livert individuel de contrôle) aufzuzeichnen, wobei dies ebenfalls ein anderes Dokument sein kann, welches die Arbeitszeit bestätigt. Für das Fehlen solcher Unterlagen drohen hohe Strafen – von 90 bis zu 750 Euro kommentiert der Experte des Nationalen Polnischen Zentrums für die Abrechnung von Kraftfahrern (OCRK), Łukasz Włoch.

 

Die eingeführten Anforderungen in Bezug auf die Fahrtenschreiber in Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen sollen die Zweifel weckenden Fragen der Abrechnung der Arbeitszeit der Fahrer von Kleinbussen beseitigen und sollten klar zu einer Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Die Fahrer von Kleinbussen können so nach einheitlichen Standards arbeiten, wodurch eventueller Missbrauch eliminiert wird, was einen positiven Einfluss auf den Arbeitsmarkt im TSL-Sektor haben sollte.

 

Das Problem ist ernst, denn es kann hier um bis zu 100.000 Fahrzeuge gehen. Es geht hier vor allem um die Sicherheit im Straßenverkehr, aber auch um soziale Fragen, d.h. Personal- und Lohnfragen, da das Fehlen eines Registriergeräts die Berechnung der Stundensätze und die Abrechnung der Ruhezeiten bedeutend erschwert – sagt Łukasz Włoch vom OCRK.

 

Leider gibt es auch eine andere Seite der Medaille. Einige EU-Vorschriften über die Aufbewahrung von Unterlagen sind ziemlich drakonisch formuliert und können einen negativen Einfluss auf den Verwaltungsteil der Transportfirmen haben. Es bleibt nur, auf die weitere Entwicklung der Situation zu warten.

 

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